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Infos zur Terminvergabe

Gesetzlich versicherte Patienten bitte beachten:

  • Laut Vorschrift der gesetzlichen Krankenkassen muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum Ihres Rezeptes beginnen. Ist auf Ihrem Rezept kein spätester Behandlungsbeginn vermerkt, verliert Ihr Rezept nach Ablauf von 28 Tagen (inklusive Werk-, Sonn- und Feiertagen) seine Gültigkeit (Privat- und Beihilfeversicherte sind an diese Frist nicht gebunden).

  • Bei BG-Rezepten durch Ausstellung eines D-Arztes, auf Grund von Berufs-oder Wegeunfällen beläuft sich die Frist auf nur 5 Tage nach Ausstellung.

 

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

2009 führte die Einführung des Gesundheitsfonds in vielen Bereichen leider zu erheblicher Irritation und Unverständnis – bei Patienten, Ärzten und Therapeuten. So wird dem Arzt im Heilmittelkatalog vorgeschrieben, welche und wie viele Therapien er verschreiben darf. Patienten müssen Rezeptgebühren entrichten und sich diversen Einschränkungen bei der Kostenübernahme beugen.

Für uns Therapeuten bedeutet die Einführung in erster Linie, dass wir nur wenig Spielraum bei der Gestaltung der Behandlung haben und den Vorgaben des Kassenvertrags und des Gesetzgebers auf das Genaueste folgen müssen. Alle Ihre Fragen können wir an dieser Stelle wahrscheinlich leider nicht beantworten.

Wir möchten Ihnen aber zu Ihrem Verständnis einige Eckpunkte der geltenden Richtlinien nennen:

Der Leistungsumfang der Behandlung ist Im Rahmenvertrag mit den Krankenversicherungen wie folgt geregelt (am Beispiel von KG/MT):

 

Die Regelbehandlungszeit gibt vor:

  • Manuelle Therapie         15-20 min

  • Krankengymnastik        15-20 min

In dieser Behandlungszeit sind folgende Leistungen enthalten:

•    Hilfeleistungen des Therapeuten
•    Durchführung der Leistung
•    Verlaufsdokumentation
•    sonstige Arbeiten, wie Zubereitung des Fangos, Anlegen der Elektrotherapie, etc.

 

Das können wir für Sie und mit Ihnen tun:

Den Physiotherapeuten ist es inzwischen erlaubt, verordnete Leistungen zu optimieren, d.h. eine ärztliche Verordnung durch eine entsprechende Zuzahlung aufzuwerten. Sie als Patient haben den Vorteil, dass Sie jederzeit eine ergänzende Therapie erwerben können, wenn Sie mit den Leistungen Ihrer Krankenkasse nicht zufrieden sind.


Dies kann eine längere Behandlungszeit sein, oder aber auch eine zusätzliche Anwendung (z.B. Fangopackungen, Elektrotherapie etc.).

Die Physiotherapie bietet eine Vielzahl sinnvoller Ergänzungen und zusätzlicher Möglichkeiten, Ihr Therapieziel optimaler zu erreichen.

Die vielen Zusatzausbildungen und Fortbildungen unserer Mitarbeiter garantieren Ihnen hier den aktuellsten Wissensstand. Über entsprechende Möglichkeiten berät Sie Ihr/e Therapeut/in gerne.

Patienteninformation:

Langfristiger Heilmittelbedarf

Patienteninformation:

Genehmigung Heilmittelverordnungen

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